Datenschutzhinweise
Welche Daten der Dienstplan-Scanner verarbeitet, wie lange sie gespeichert bleiben und wann etwas an Google übermittelt wird.
Was die Anwendung tut
Arbeitszeiten werden im Betrieb als Papierausdruck ausgegeben. Wer sie im eigenen Kalender haben möchte, tippt sie bisher Monat für Monat von Hand ab. Der Dienstplan-Scanner nimmt diese Arbeit ab:
- Der Plan wird mit dem Smartphone abfotografiert.
- Die Texterkennung läuft vollständig auf eigener Hardware — weder Bild noch Inhalt gehen an einen externen Dienst.
- Das Ergebnis erscheint als Liste, in der sich jeder Wert von Hand berichtigen lässt.
- Erst auf ausdrückliche Auslösung werden die Schichten als Termine in den Google Kalender geschrieben — standardmäßig in einen eigens dafür angelegten Kalender. Urlaubs-, Krankheits- und Feiertage werden nicht übertragen.
Die Anwendung läuft ausschließlich im privaten Netz und ist aus dem Internet nicht erreichbar. Sie wird von einem sehr kleinen Kreis von Personen genutzt, die ihre eigenen Arbeitszeiten übertragen. Diese Seite dient der datenschutzrechtlichen Transparenz ihnen gegenüber.
1. Verantwortlicher
Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist:
Marcel Sommer
E-Mail: ma.sommer@mailbox.org
Diese Anwendung wird privat und ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben. Für alle Anliegen nach dieser Erklärung — Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerruf — genügt eine formlose Nachricht an die genannte Adresse; sie wird unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, bearbeitet. Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt; die Voraussetzungen des § 38 BDSG liegen nicht vor.
2. Diese Website
Diese Seite besteht ausschließlich aus Text. Sie führt kein Zugriffsprotokoll, setzt keine Cookies, bindet keine Inhalte von fremden Servern ein — also auch keine Schriftarten, Karten, Videos oder Skripte — und führt keine Reichweitenmessung durch. Es findet kein Profiling und keine automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne des Art. 22 DSGVO statt.
Ihre IP-Adresse wird technisch benötigt, um Ihnen diese Seite zuzustellen — ohne sie könnte keine Antwort bei Ihnen ankommen. Sie wird dabei ausschließlich flüchtig verarbeitet und nicht gespeichert. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, das berechtigte Interesse am technischen Betrieb.
Weil keine Cookies oder vergleichbaren Techniken zum Einsatz kommen, ist eine Einwilligung nach § 25 TDDDG nicht erforderlich; ein Cookie-Banner entfällt deshalb. Die Website wird auf eigener Hardware in Deutschland betrieben — es ist kein Hosting-Dienstleister beteiligt, dem gegenüber ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO zu schließen wäre.
Schreiben Sie mir eine E-Mail, verarbeite ich die darin enthaltenen Angaben allein zur Bearbeitung Ihres Anliegens und lösche sie anschließend. Hinweis: Eine unverschlüsselte E-Mail kann auf dem Übertragungsweg mitgelesen werden.
3. Wen es betrifft
Die Anwendung wird von einzelnen Personen genutzt, um ihre eigenen Arbeitszeiten aus einem Papierausdruck in ihren eigenen Kalender zu übertragen. Verarbeitet werden dabei die Daten der jeweils nutzenden Person, wie sie auf dem Dienstplan stehen.
Steht auf einem eingelesenen Plan der Name einer anderen Person, gilt diese Erklärung entsprechend auch für sie — auch dann erfolgt die Verarbeitung nur mit ihrem Einverständnis und ausschließlich zu dem hier beschriebenen Zweck.
4. Verarbeitete Daten und Zwecke
| Daten | Zweck | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Foto des Dienstplans | Grundlage der Texterkennung; wird zusätzlich aufbewahrt, um bei einem Erkennungsfehler nachsehen zu können | Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung durch das Hochladen) |
| Arbeitszeiten — Beginn, Ende, Pausen, Saldo je Tag | Anzeige zur Kontrolle, rechnerische Prüfung, Grundlage der Kalendereinträge | Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO |
| Name und Personalnummer aus dem Plankopf | Zuordnung des Plans zur richtigen Person, damit die Zeiten im richtigen Kalender landen | Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO |
| Abwesenheitskürzel (Urlaub, Krankheit, Feiertag) | Erkennen, an welchen Tagen nicht gearbeitet wurde — damit dafür kein Kalendereintrag entsteht | Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO |
| Google-Zugriffsschlüssel (Refresh-Token, E-Mail-Adresse des Kontos, Kalenderkennung) | Übertragung in den Kalender, ohne die Anmeldung bei jedem Vorgang zu wiederholen | Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung im Google-Dialog) |
| Server-Protokolle der Anwendung | Fehlersuche und technischer Betrieb | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse am störungsfreien Betrieb) |
Abwesenheitskürzel können Rückschlüsse auf Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 DSGVO zulassen (etwa das Kürzel für Krankheit). Sie werden allein dazu ausgewertet, für solche Tage keinen Kalendereintrag zu erzeugen; sie werden nicht an Google und an niemanden sonst übermittelt. Die Verarbeitung stützt sich auf die ausdrückliche Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.
5. Speicherdauer und Löschung
| Was | Wie lange |
|---|---|
| Hochgeladenes Foto | 90 Tage. Danach wird die Bilddatei automatisch gelöscht, auch wenn der Scan bestehen bleibt. Jederzeit vorher löschbar — beim Löschen eines Scans wird das zugehörige Foto mit entfernt. |
| Ausgelesene Arbeitszeiten (Scan) | Bis zur Löschung durch die nutzende Person. Sie dienen dem Vergleich, wenn ein korrigierter Plan nachgereicht wird. |
| Profil (Name, Personalnummer) | Bis zur Löschung des Profils. |
| Google-Zugriffsschlüssel | Bis zur Trennung der Verbindung in der Anwendung oder zum Entzug des Zugriffs im Google-Konto. Danach sofortige Löschung. |
| Server-Protokolle der Anwendung | Die Protokolldateien haben eine feste Obergrenze; ältere Einträge werden fortlaufend überschrieben. Sie enthalten keine Arbeitszeiten und werden nicht ausgewertet. |
| Termine im Google Kalender | Sie gehören zum Kalender der jeweiligen Person und bleiben dort, bis sie selbst gelöscht werden — auch nach Trennung der Verbindung. |
Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen für diese Daten nicht; es handelt sich weder um Handelsbriefe noch um steuerlich relevante Unterlagen im Sinne des § 257 HGB oder § 147 AO.
6. Übermittlung an Google
Eine Übermittlung findet ausschließlich statt, wenn die nutzende Person die Übertragung in den Kalender aktiv auslöst. Vorher besteht keinerlei Verbindung zu Google.
Übermittelt werden dabei:
- Datum, Beginn und Ende der jeweiligen Schicht,
- die Pausenzeiten (im Beschreibungstext des Termins),
- ein fester Titel für den Termin (voreingestellt „Arbeit").
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Empfänger | Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland — für Nutzer im EWR; technisch auch Google LLC, USA |
| Drittlandtransfer | In die USA. Google LLC ist unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert; die Übermittlung stützt sich auf den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vom 10. Juli 2023 (Art. 45 DSGVO), ergänzend auf Standardvertragsklauseln. |
| Rechtsgrundlage | Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO — Einwilligung, erteilt im Zustimmungsdialog von Google |
| Umfang der Berechtigung | Standardmäßig ausschließlich ein von der Anwendung selbst
angelegter Kalender
(calendar.app.created); auf übrige Termine
besteht dabei kein Zugriff. Nur wenn die nutzende Person
ausdrücklich einen vorhandenen Kalender wählt, wird die
weitergehende Berechtigung
(calendar.events) angefragt. |
Für die Verarbeitung durch Google gilt deren Datenschutzerklärung. Erteilte Zugriffsrechte lassen sich jederzeit unter myaccount.google.com/permissions widerrufen.
7. Umgang mit Google-Nutzerdaten
Für Daten, die diese Anwendung über Google-Schnittstellen erhält, gilt zusätzlich zu dieser Erklärung die Google API Services User Data Policy einschließlich der darin enthaltenen Limited Use-Anforderungen. Konkret bedeutet das:
- Die Daten werden ausschließlich dazu verwendet, die auf dieser Seite beschriebene Funktion bereitzustellen — also Arbeitszeiten als Termine anzulegen, zu aktualisieren oder zu entfernen.
- Sie werden nicht an Dritte weitergegeben, außer soweit dies zur Erbringung dieser Funktion erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben oder zur Abwehr von Sicherheitsvorfällen notwendig ist.
- Sie werden nicht für Werbung verwendet — weder für eigene noch für fremde, weder personalisiert noch aggregiert — und nicht verkauft.
- Sie werden nicht zum Training von Modellen künstlicher Intelligenz verwendet und an keinen entsprechenden Dienst übermittelt.
- Kein Mensch liest diese Daten — außer mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung, zur Behebung einer von Ihnen gemeldeten Störung, aus Sicherheitsgründen oder soweit gesetzlich geboten.
8. Was nicht übermittelt wird
- Keine Bilder verlassen den Server. Die Texterkennung läuft vollständig lokal mit quelloffenen Verfahren. Es kommen keine Cloud-Erkennungsdienste und keine Sprachmodelle externer Anbieter zum Einsatz.
- Keine Namen, Personalnummern oder Saldowerte an Google. Der Kalendereintrag enthält nur Zeiten und Pausen.
- Keine Abwesenheitskürzel an Google. Urlaubs-, Krankheits- und Feiertage erzeugen keinen Termin.
- Keine Weitergabe an Dritte, keine Auswertung zu Werbe-, Analyse- oder Trainingszwecken, kein Verkauf.
9. Technische Sicherheit
- Betrieb auf eigener Hardware in Deutschland; die Anwendung ist aus dem Internet nicht erreichbar.
- Verschlüsselte Verbindung (TLS) im internen Netz.
- Der Google-Zugriffsschlüssel wird nicht im Klartext, sondern verschlüsselt gespeichert.
- Zugriff auf den Server nur über persönliche, schlüsselbasierte Anmeldung.
Sollte es trotz dieser Maßnahmen zu einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten kommen, wird die zuständige Aufsichtsbehörde unverzüglich, möglichst binnen 72 Stunden, benachrichtigt (Art. 33 DSGVO). Besteht ein hohes Risiko für die betroffenen Personen, werden diese ebenfalls unverzüglich informiert (Art. 34 DSGVO).
10. Ihre Rechte
Ihnen stehen gegenüber mir folgende Rechte zu:
- Auskunft (Art. 15 DSGVO) — welche Daten zu Ihnen verarbeitet werden
- Berichtigung (Art. 16 DSGVO) — Korrektur unrichtiger Daten
- Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) — Herausgabe in einem gängigen, maschinenlesbaren Format
- Widerspruch (Art. 21 DSGVO) gegen Verarbeitungen, die auf einem berechtigten Interesse beruhen
- Widerruf einer Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO) mit Wirkung für die Zukunft
Praktisch lassen sich die meisten dieser Rechte unmittelbar in der Anwendung ausüben: Scans und Fotos können dort einzeln gelöscht, Daten korrigiert und die Google-Verbindung getrennt werden. Im Übrigen genügt eine formlose Nachricht an die oben genannte Adresse.
Unabhängig davon steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu (Art. 77 DSGVO), insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes. Eine Übersicht der deutschen Behörden führt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
11. Einwilligung widerrufen
Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Möglichkeiten:
- In der Anwendung Google-Konto trennen — der gespeicherte Zugriffsschlüssel wird sofort gelöscht.
- Im Google-Konto unter Drittanbieter-Zugriff die Berechtigung entziehen.
- Gespeicherte Scans und Fotos in der Anwendung löschen.
- Bereits übertragene Termine im Google Kalender löschen — dafür genügt es, den Kalender „Dienstplan – ‹Name›" zu entfernen.
12. Änderungen
Diese Hinweise werden angepasst, wenn sich die beschriebenen Verarbeitungen ändern. Maßgeblich ist die jeweils hier abrufbare Fassung.
Stand: 29. August 2026